
Online-Informationsveranstaltung zur Ärztekammerwahl
vom 17. Januar 2023
Ärztekammerwahl Schleswig-Holstein
17. Mai bis 7. Juni 2023
Bei der Ärztekammerwahl Schleswig-Holstein 2023 werden die 70 Mitglieder der Kammerversammlung für die Wahlperiode 2023 bis 2028 gewählt. Die Kammerversammlung ist das oberste Gremium der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Sie gibt die Richtlinien für die Arbeit der Ärztekammer vor. In der Kammerversammlung werden alle Entscheidungen gefällt und Positionen beschlossen, die von den hauptamtlichen Ärztekammer-Mitarbeitenden sowie dem Präsidium gegenüber der Politik und der Verwaltung im Interesse der Ärzteschaft vertreten werden. Außerdem bestimmt sie die Höhe des Kammerbeitrags und wofür dieser verwendet wird. Deshalb nennt man die Kammerversammlung auch „Ärzteparlament“.
Mitmachen: Ihre Kandidatur
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein trifft sich dreimal im Jahr in Bad Segeberg, um Entscheidungen zu Bestimmungen des Berufsrechts, der Weiterbildungsordnung oder zu berufspolitischen Fragen zu treffen. In der Kammerversammlung sind etliche Facharztgruppen vertreten aus Klinik oder Praxis. Einige Ärztinnen und Ärzte arbeiten in Gesundheitsämtern. Wenn Sie Lust haben, für die Kammerversammlung zu kandidieren, ist die erste Voraussetzung, dass Sie Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind. Im Wahlausschreiben finden Sie Informationen zum Wahltermin, zu den Wahlvorschlägen und zur Stimmabgabe
Für die Kandidatur benötigte Dokumente finden Sie hier als Download:
In den einzelnen Wahlkreisen sind folgende Sitze zu vergeben und Mindestsollzahlen auf den Wahlvorschlägen zu berücksichtigen:

Meilensteine zur Ärztekammerwahl 2023

Warum ist kandidieren wichtig?
Ehrenamtliche Unterstützung aus der Ärzteschaft sichert Praxisnähe und Effizienz. Ärztlicher Sachverstand in der Kammerversammlung, in Ausschüssen und Arbeitskreisen garantiert, dass die Ärztekammer Schleswig-Holstein ihren gesetzlichen Auftrag und ihr breites Leistungsspektrum in Ihrem Sinne erfüllen kann.
Was sind Ihre Vorteile?
Ein Engagement in der Kammerversammlung lohnt sich:
- Ihre Argumente fließen in gesundheitspolitische Stellungnahmen ein. Ob es um die Weiterbildung, Bestimmung des Berufsrechts oder Finanzangelegenheiten geht - Ihre Stimme hat Gewicht.
- Sie erhalten die neuesten Informationen aus der Ärzteschaft und der Gesundheitspolitik.
- Sie profitieren beruflich und persönlich von einem interessanten Netzwerk.
- Sie können sich als stimmenberechtigte Delegierte für den Deutschen Ärztetag aufstellen lassen.
- Ihr Engagement in der Kammerversammlung ist ein Ehrenamt. Das ist wörtlich zu verstehen: Denn wer die Ärzteschaft vertritt, darf sich geehrt fühlen. Und dazu gibt’s noch eine Aufwandsentschädigung.
Sie haben Lust für die Kammerversammlung zu kandidieren?
Melden Sie sich bitte als erstes bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein, wir leiten Sie dann an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort weiter.
Tel. 04551 803-0, E-Mail: kammerwahl@aeksh.de
Ärztekammerwahl 2023 – Was ist neu?

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