Wir sagen Danke.

Wir danken allen Ärztinnen und Ärzten, die sich an der Kammerwahl beteiligt haben. Sei es die Ärzteschaft, die durch ihre Stimmabgabe die demokratische Legitimation der Ärztekammer unterstützt hat. Oder seien es die vielen Ärztinnen und Ärzte, die sich selbst zur Wahl gestellt haben. Sie alle haben die grundlegende Idee ärztlicher Selbstverwaltung mitgetragen und dafür gesorgt, dass die Ärztekammer in Schleswig-Holstein auch weiterhin eine Stimme in der Gesundheits- und Berufspolitik von Ärztinnen und Ärzten hat.


Ärztekammerwahl 2023:
Schleswig-holsteinische Ärztinnen und Ärzte haben eine neue Kammerversammlung gewählt

Die schleswig-holsteinischen Ärztinnen und Ärzte haben eine neue Kammerversammlung gewählt. In der Zeit vom 17. Mai bis 7. Juni bestand für die Kammermitglieder die Möglichkeit, online ihre Berufsvertretung zu wählen. Am 7. Juni hat der Wahlvorstand folgendes Wahlergebnis festgestellt:

In die Kammerversammlung gewählte Ärztinnen und Ärzte
Folgende schleswig-holsteinische Ärztinnen und Ärzte werden – vorausgesetzt sie nehmen die Wahl an – in die künftige Kammerversammlung einziehen:

Wahlkreis Dithmarschen

Wahlkreis Flensburg

Wahlkreis Herzogtum Lauenburg

Wahlkreis Kiel

Wahlkreis Lübeck

Wahlkreis Neumünster

Wahlkreis Nordfriesland

Wahlkreis Ostholstein

Wahlkreis Pinneberg

Wahlkreis Plön

Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde

Wahlkreis Schleswig-Flensburg

Wahlkreis Segeberg

Wahlkreis Steinburg

Wahlkreis Stormarn


Anzahl neue und bisherige Kammermitglieder

Neue Kammerversammlungsmitglieder 38
Wiedergewählte Kammerversammlungsmitglieder 32

 

Durchschnittsalter Kammerversammlung
Das Durchschnittsalter der gewählten Delegierten liegt bei 50,2 Jahren. Damit verjüngt sich die Kammerversammlung im Vergleich zur vergangenen Wahlperiode um 3 Jahre. Das Alter von knapp über einem Fünftel der Delegierten (21,4 Prozent) liegt unter 40 Jahren. Das jüngste Mitglied ist 26 Jahre alt.

 

Anzahl Ärztinnen und Ärzte nach Berufsausübung

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 28 40 %
Angestellte Ärztinnen und Ärzte 42 60 %

 

 

Wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Wahlbeteiligung

Wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte 19.614
An der Wahl teilgenommene Ärztinnen und Ärzte 5.234
Wahlbeteiligiung 26,68 %

 

Wahlbeteiligung nach Kreisen

Dithmarschen 28,51 %
Flensburg 36,93 %
Herzogtum-Lauenburg 22,72 %
Kiel 31,42 %
Lübeck 27,04 %
Neumünster 24,56 %
Nordfriesland 22,94 %
Ostholstein 25,56 %
Pinneberg 21,37 %
Plön 21,36 %
Rendsburg-Eckernförde 28,71 %
Schleswig-Flensburg 26,77 %
Segeberg 29,62 %
Steinburg 24,26 %
Stormarn 18,75 %

 

 

Hintergrund
Die Kammerversammlung
Die stimmberechtigten Kammermitglieder wählen 70 Delegierte in die Kammerversammlung. Das ärztliche „Parlament“ trifft die grundsätzlichen, politischen, strukturellen und finanziellen Entscheidungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Sie entscheidet zum Beispiel die Weiterbildungsordnung und die Berufsordnung. Zudem wählen die Delegierten zu Beginn der Legislaturperiode den Vorstand, Gremien und Ausschüsse der Kammerversammlung.

Der Vorstand
Der Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein besteht aus dem/der Präsidenten/in, dem/der Vizepräsidenten/in und 5 Vorstandsmitgliedern. Er führt die Geschäfte der Ärztekammer Schleswig-Holstein und vertritt sie in der Öffentlichkeit.

Konstituierende Sitzung und Vorstandswahl
Die neue Kammerversammlung tritt am 5. Juli 2023 zur konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung werden der neue Vorstand sowie der/die Präsident/in und der/die Vizepräsident/in der Ärztekammer Schleswig-Holstein gewählt.

 

Die Zuordnung der Delegiertensitze ist nach dem von der Wahlordnung vorgegebenen Höchstzahlverfahren (d`Hondt) festgestellt worden.
Die vollständigen Wahlergebnisse werden im Ärzteblatt Schleswig-Holstein und im AKIS veröffentlicht.

 

 


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