Wir sagen Danke.
Wir danken allen Ärztinnen und Ärzten, die sich an der Kammerwahl beteiligt haben. Sei es die Ärzteschaft, die durch ihre Stimmabgabe die demokratische Legitimation der Ärztekammer unterstützt hat. Oder seien es die vielen Ärztinnen und Ärzte, die sich selbst zur Wahl gestellt haben. Sie alle haben die grundlegende Idee ärztlicher Selbstverwaltung mitgetragen und dafür gesorgt, dass die Ärztekammer in Schleswig-Holstein auch weiterhin eine Stimme in der Gesundheits- und Berufspolitik von Ärztinnen und Ärzten hat.
Ärztekammerwahl 2023:
Schleswig-holsteinische Ärztinnen und Ärzte haben eine neue Kammerversammlung gewählt
Die schleswig-holsteinischen Ärztinnen und Ärzte haben eine neue Kammerversammlung gewählt. In der Zeit vom 17. Mai bis 7. Juni bestand für die Kammermitglieder die Möglichkeit, online ihre Berufsvertretung zu wählen. Am 7. Juni hat der Wahlvorstand folgendes Wahlergebnis festgestellt:
In die Kammerversammlung gewählte Ärztinnen und Ärzte
Folgende schleswig-holsteinische Ärztinnen und Ärzte werden – vorausgesetzt sie nehmen die Wahl an – in die künftige Kammerversammlung einziehen:
Wahlkreis Dithmarschen
Wahlkreis Flensburg
Wahlkreis Herzogtum Lauenburg
Wahlkreis Kiel
Wahlkreis Lübeck
Wahlkreis Neumünster
Wahlkreis Nordfriesland
Wahlkreis Ostholstein
Wahlkreis Pinneberg
Wahlkreis Plön
Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde
Wahlkreis Schleswig-Flensburg
Wahlkreis Segeberg
Wahlkreis Steinburg
Wahlkreis Stormarn
Anzahl neue und bisherige Kammermitglieder
Neue Kammerversammlungsmitglieder | 38 |
Wiedergewählte Kammerversammlungsmitglieder | 32 |
Durchschnittsalter Kammerversammlung
Das Durchschnittsalter der gewählten Delegierten liegt bei 50,2 Jahren. Damit verjüngt sich die Kammerversammlung im Vergleich zur vergangenen Wahlperiode um 3 Jahre. Das Alter von knapp über einem Fünftel der Delegierten (21,4 Prozent) liegt unter 40 Jahren. Das jüngste Mitglied ist 26 Jahre alt.
Anzahl Ärztinnen und Ärzte nach Berufsausübung
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte | 28 | 40 % |
Angestellte Ärztinnen und Ärzte | 42 | 60 % |
Wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Wahlbeteiligung
Wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte | 19.614 |
An der Wahl teilgenommene Ärztinnen und Ärzte | 5.234 |
Wahlbeteiligiung | 26,68 % |
Wahlbeteiligung nach Kreisen
Dithmarschen | 28,51 % |
Flensburg | 36,93 % |
Herzogtum-Lauenburg | 22,72 % |
Kiel | 31,42 % |
Lübeck | 27,04 % |
Neumünster | 24,56 % |
Nordfriesland | 22,94 % |
Ostholstein | 25,56 % |
Pinneberg | 21,37 % |
Plön | 21,36 % |
Rendsburg-Eckernförde | 28,71 % |
Schleswig-Flensburg | 26,77 % |
Segeberg | 29,62 % |
Steinburg | 24,26 % |
Stormarn | 18,75 % |
Hintergrund
Die Kammerversammlung
Die stimmberechtigten Kammermitglieder wählen 70 Delegierte in die Kammerversammlung. Das ärztliche „Parlament“ trifft die grundsätzlichen, politischen, strukturellen und finanziellen Entscheidungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Sie entscheidet zum Beispiel die Weiterbildungsordnung und die Berufsordnung. Zudem wählen die Delegierten zu Beginn der Legislaturperiode den Vorstand, Gremien und Ausschüsse der Kammerversammlung.
Der Vorstand
Der Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein besteht aus dem/der Präsidenten/in, dem/der Vizepräsidenten/in und 5 Vorstandsmitgliedern. Er führt die Geschäfte der Ärztekammer Schleswig-Holstein und vertritt sie in der Öffentlichkeit.
Konstituierende Sitzung und Vorstandswahl
Die neue Kammerversammlung tritt am 5. Juli 2023 zur konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung werden der neue Vorstand sowie der/die Präsident/in und der/die Vizepräsident/in der Ärztekammer Schleswig-Holstein gewählt.
Die Zuordnung der Delegiertensitze ist nach dem von der Wahlordnung vorgegebenen Höchstzahlverfahren (d`Hondt) festgestellt worden.
Die vollständigen Wahlergebnisse werden im Ärzteblatt Schleswig-Holstein und im AKIS veröffentlicht.
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