FAQ - Allgemeine Fragen

Wer wird gewählt und für wie lange?

Was ist die Kammerversammlung?

Welche Aufgaben haben die Delegierten der Kammerversammlung?

Wie oft tagt die Kammerversammlung?

Gibt es einen Zeitplan für die Ärztekammerwahlen?

Warum soll ich überhaupt wählen? Was bewirkt die Stimmabgabe?

Wer darf wählen?

Was ist eine Wählerliste?

Wann tritt die neu gewählte Kammerversammlung zusammen?


FAQ - Für Kandidierende

Warum sollten Ärztinnen und Ärzte für die Kammerversammlung kandidieren?

Wer darf für die Ärztekammerwahl kandidieren?

In welchem Wahlkreis kann ich kandidieren?

Was ist ein Wahlvorschlag?

Wer darf einen Wahlvorschlag einreichen?

Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten muss ein Wahlvorschlag enthalten?

Dürfen Kandidatinnen und Kandidaten auf mehreren Wahlvorschlägen kandidieren?

Bis wann muss der Wahlvorschlag eingereicht werden?

Was ist die unwiderrufliche Zustimmungserklärung?

Müssen auch Vertreterinnen und Vertreter eine unwiderrufliche Zustimmungserklärung abgeben?

Was ist eine Unterstützerunterschrift?

Müssen alle Kandidierenden zehn Unterstützerunterschriften einsammeln?

Darf ich eine Unterstützerunterschrift auf dem Wahlvorschlag leisten, auf dem ich selbst kandidiere?

An wende ich mich, wenn ich Interesse an einer Kandidatur habe?

Welche Termine gibt es für Kandidierende zu beachten?

Gibt es eine Aufwandsentschädigung für Kandidierende bzw. für Delegierte der Kammerversammlung?

Müssen die Zustimmungserklärungen im Original eingereicht werden?


FAQ - Für Wählende

Wie werden die Kammerwahlen durchgeführt?

Woher weiß ich, in welchem Wahlkreis ich wähle?

Woher weiß ich, wen ich wählen kann?

Wann werden die Wahlunterlagen versendet?

Was mache ich, wenn ich keine Wahlunterlagen erhalten habe?

Wie wird die Anzahl der Delegierten pro Wahlkreis ermittelt?

Warum gibt es in einigen Wahlkreisen nur einen Wahlvorschlag, in anderen Wahlkreisen aber mehrere Wahlvorschläge?

Wie viele Kreuze darf ich auf dem elektronischen Stimmzettel machen?

Sind Kumulieren und Panaschieren zulässig?

Bis wann muss ich gewählt haben?


FAQ - zur Online-Wahl

Benötige ich besondere Internetkenntnisse, um meine Stimme abzugeben?

Ist eine besondere Software notwendig, um das Online-Wahlsystem zu nutzen?

Benötige ich einen bestimmten Browser, um meine Stimme online abzugeben?

Welches Online-Wahlsystem nutzt die Ärztekammer Schleswig-Holstein?

Weshalb muss ich Cookies erlauben, um das Online-Wahlsystem zu nutzen?

Kann ich meine Stimme auch über das Smartphone oder das Tablet online abgeben?

Wie funktioniert die Online-Stimmabgabe?

Ist die Online-Stimmabgabe sicher?

Sind das Wählerverzeichnis und die Wahlurne getrennt?

Wie wird das Wahlgeheimnis der Wähler bei der Online-Wahl geschützt?

Wie wird sichergestellt, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nur einmal abgeben können.

Was ist zu tun, wenn im Browser die Fehlermeldung "Erneute Formular Übermittlung bestätigen" angezeigt wird?

Was geschieht, wenn ich mehr oder weniger Stimmen vergeben habe, als mir maximal zur Verfügung stehen?

Werde ich automatisch aus dem Wahlsystem ausgeloggt?

Was geschieht, wenn ich auf den Button "Stimmabgabe abbrechen" klicke?

Wie wird das Wahlergebnis ermittelt? Wer stellt sicher, dass alles korrekt abläuft?

Wie ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses geplant?