Wahlfahrplan

Termine für die Ärztekammerwahl 2023
(Stand 16.12.2022)

Die Wahlzeit beginnt mit dem Tag der Ausgabe der Wahlunterlagen am 17. Mai 2023 (§ 22 Wahlverordnung – WVO) und endet am 7. Juni 2023 um 18:00 Uhr (§ 22 WVO)

  • 08.03.2023
    Stichtag zur Ermittlung der Anzahl der Wahlberechtigten und der zu Wählenden in den Wahlkreisen , getrennt nach Geschlechtern auf der Grundlage der am 08.03.2023 registrierten Kammermitglieder (§ 3 Abs.1 und § 5 Abs. 1 WVO)
     
  • Bis 22.03.2023
    Bekanntmachung Wahlausschreiben (§ 2 Abs. 1 WVO)
     
  • Spätestens 05. bis 11.04.2023
    Auslegen der Wählerlisten in der Ärztekammer und im AKIS der Ärztekammer (§ 3 Abs. 6 WVO)
     
  • Bis 12.04.2023, 18:00 Uhr
    Einreichung von Wahlvorschlägen und Zustimmungserklärungen bis 18:00 Uhr (§ 6 WVO)
     
  • Bis18.04.2023
    Einspruchsmöglichkeit gegen die Wählerliste (bei Auslegen 05.-11.04.) (§ 4 Abs. 1 Satz 2 WVO)
     
  • 24.04.2023
    Ende der einwöchigen Nachfrist bei fehlenden oder ungültigen Wahlvorschlägen (§ 7 Abs. 6 und § 8 Abs. 1 WVO)
     
  • 26.04.2023
    Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidung der Wahlleitung über Einsprüche gegen die Wählerlisten (§ 4 Abs. 3 WVO)
     
  • 03.05.2023
    Abschluss der Wählerlisten (§ 3 Abs. 7 WVO)
     
  • Bis 10.05.2023
    Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (§ 9 Abs. 2 WVO)
     
  • 17.05.2023
    Versand der Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Kammerangehörigen (§ 11 Abs. 1 i. V. m. § 22 WVO)
     
  • 07.06.2023, 18:00 Uhr
    Wahltag: Abschluss der Stimmabgabe, Eingang bei der Wahlleitung bis 18:00 Uhr (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 22 WVO)
     
  • Ab 08.06.2023
    Ermittlung des Wahlergebnisses innerhalb von 3 Tagen nach Wahlende (§ 16 Abs. 1 WVO)
     
  • 06.2023
    Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 17 Abs. 3 WVO)
     
  • Bekanntmachung + 2 Wochen
    Wahlanfechtung: Einspruch gegen die Wahl bei der Ärztekammer binnen 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 20 Abs. 1 WVO)
     
  • 05.07.2023
    Konstituierende Kammerversammlung

Zusammentritt der neu gewählten Kammerversammlung innerhalb von 2 Monaten nach Ende der Wahl (§ 38 Abs. 1 Satz 1 WVO). Fällt der Termin in die Sommerferien: innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Wahl


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